Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Über uns

Hier finden Sie eine Beschreibung des Praxisprojekts Migrationsrecht.

Entstehungsgeschichte

Das Praxisprojekt Migrationsrecht wurde im Wintersemester 2011 / 2012 an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg von den beiden ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeitern des Lehrstuhls von Prof. Dr. Kluth für Öffentliches Recht, Frau Dr. Hannah Tewocht und Herrn Dr. Carsten Hörich gegründet und gegenwärtig von Michelle Bohley fortgeführt. Im Ausgangspunkt stellt das Projekt eine praktische Ergänzung des rechtswissenschaftlichen Studiums im Wahlbereich Migrationsrechts dar, auf den sich Jurastudierende ab dem 3. bzw. 4. Fachsemester spezialisieren können. Im Rahmen des Schwerpunktbereichs „Internationales, Transnationales und Europäisches Recht“ können Jurastudierende in Halle den Wahlbereich Migrationsrecht wählen und sich in zwei Semestern vertieft mit den bedeutsamen Fragen der Migration, wobei zwischen dem Aufenthaltsrecht und dem Flüchtlings- und Asylrecht systematisch unterschieden wird, befassen. Dabei stellt das Praxisprojekt Migrationsrecht eine Ergänzung zu den Vorlesungen dar, in denen die Studierenden das erlernte Wissen praktisch an Fällen aus der Migrantenberatungspraxis umsetzen und vertiefen können. Grundlage für die Schaffung des Projektes waren die bereits an der Martin-Luther-Universität vorhandenen Service Learning Modelle und das sich nunmehr auch in Deutschland etablierte Modell der Law Clinics.

Projektbetreuer:innen

Michelle Bohley

Michelle Bohley

Michelle Bohley

Raum Juridicum 3.10

E-Mail:

Tel.: 0345/5523227

Projektdarstellung

Das Praxisprojekt Migrationsrecht ist im Gegensatz zu Modellen der studentischen Rechtsberatungen bzw. Law Clinics nicht institutionalisiert, sondern besteht als ehrenamtlicher Zusammenschluss von Studierenden unter fachlicher Anleitung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen. Angebunden ist das Projekt an den Lehrstuhl von Prof. Dr. Winfried Kluth, der u.a. den Wahlbereich Migrationsrecht betreut. Das Praxisprojekt kann dem Bereich des Service-Learning zugeordnet werden und besteht aus zwei wesentlichen Bereichen: Das Bearbeiten von realen Lebenssachverhalten, die sich in der Migrantenberatungspraxis in Halle (Saale) als juristisch schwierig erweisen, sowie die Öffentlichkeitsarbeit in Form von Vorträgen über das Asyl- und Aufenthaltsrecht. Die Studierenden sollen dabei nicht nur ihr fachliches Wissen im Migrationsrecht erweitern, sondern auch ihre methodischen und persönlichen Kompetenzen stärken. Durch die Zusammenarbeit mit der Beratungspraxis können die Studierenden zudem ihr (akademisches) Wissen mit praktischen Erfahrungen verknüpfen und so ehrenamtlich gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Dies gilt ebenso für die Vorträge, bei denen die Studierenden die Öffentlichkeit über das europäische und deutsche Asylsystem informieren. Das Praxisprojekt Migrationsrecht ist seit dem WS 2018/19 Teil des juristischen Curriculums, Studierenden können durch die aktive Teilnahme eine Schlüsselqualifikation erwerben. Gleichzeitig steht das Praxisprojekt allen Interessierten Studierenden offen, die wissenschaftliche Lehrinhalte mit einer anspruchsvollen Tätigkeit im Gemeinwesen verknüpfen wollen. Eine direkte Rechtsberatung von Migranten und Migrantinnen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes findet nicht statt.

Am Praxisprojekt beteiligen sich Jurastudierende in der Regel ab dem 3. Semester bis zum Abschluss des 1. Staatsexamens. Es engagieren sich aber nicht nur Studierende der Rechtswissenschaften. In den Fallbesprechungen findet auch ein regelmäßiger Austausch mit anderen Fachrichtungen, wie z.B. den Politikwissenschaften oder Erziehungswissenschaften, statt.

Fallbesprechungen und fortlaufende Qualifizierung der Studierenden

Ein wesentlicher Bereich im Praxisprojekt Migrationsrecht stellen die regelmäßig stattfindenden Fallbesprechungen dar, in denen Studierende reale Fälle aus der Migrantenberatungspraxis besprechen. Das Projekt arbeitet hier mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband in Halle (Saale) zusammen. Sofern dort in der Migrantenberatung juristisch schwierige Fälle auftauchen, können diese an das Praxisprojekt weitergeleitet werden. Die Sachverhalte werden von den betreuenden wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen anonymisiert und im Anschluss erfolgt im Rahmen einer offenen Diskussion mit den Studierenden der Versuch, eine praktische Handlungsanweisung für die Migrantenberatung unter Einbeziehungen der einschlägigen juristischen Rechtsgrundlagen zu erarbeiten – eine Art „Falllösung“ für die Berater (zur Übertragung auf ähnlich gelagerte Fallkonstellationen auch in der Zukunft geeignet) und gleichsam eine Hilfestellung für die betroffenen Migranten und Migrantinnen. Anders als bei dem klassischen Modell einer Law Clinic bzw. einer studentischen Rechtsberatung beraten die Projektteilnehmer und -Teilnehmerinnen die Migranten und Migrantinnen nicht persönlich, sondern vielmehr mittelbar durch Beratungsstellen, welche schließlich die gutachterlich ausgearbeiteten Argumentationen an die Betroffenen weitergeben können. Die Studierenden ermitteln demnach den Lebenssachverhalt nicht selbst, sondern wenden die juristischen Methoden der Falllösung auf einen sich aus der Beratungspraxis ergebenden Sachverhalt an, ohne selbst rechtsberatend tätig zu werden.

Dabei ist bereits die Suche der einschlägigen Normen vor der eigentlichen Subsumtion für die Studierenden herausfordernd, da das Praxisprojekt mit Fallgestaltungen aus allen Lebenssachverhalten konfrontiert wird, denen unterschiedlichste Rechtsgrundlagen zu Grunde liegen wie bspw. dem Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz oder auch dem Bundesvertriebenengesetz. Aber auch aus angrenzenden Bereichen können rechtliche Fragen auftreten, wie bspw. dem Personenstandswesen, dem Gewaltschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bzw. zu sozialrechtlichen Aspekten. Eine Besonderheit im Asylrecht ist zudem, dass der Rechtsbereich vorwiegend europarechtlich und völkerrechtlich geprägt ist, sodass neben dem nationalen deutschen Recht stets auch diese Rechtsgrund- lagen bei der Rechtsanwendung Berücksichtigung finden müssen.

Zur Lösung von komplexen Lebenssachverhalten im Ausländerrecht werden die Studierenden durch, im Wechsel mit den Fallbesprechungen stattfindenden, Schwerpunktveranstaltungen befähigt. Hier werden regelmäßig aktuelle Gesetzgebungsmaßnahmen und vertieft Schwerpunktthemen durch die betreuenden wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bzw. durch die Projektteilnehmer und Teilnehmerinnen selbst besprochen. Unterstützt wird das Projekt durch die ehemals aktiven wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die als fachlicher Beirat dem Praxisprojekt Migrationsrecht beratend und als Referenten für die Vertiefungsveranstaltungen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus haben die Projekteilnehmer und Teilnehmerinnen die Möglichkeit am Halleschen Forum Migrationsrecht teilzunehmen, einer vom Lehrstuhl von Prof. Dr. Kluth betreuten Vortragsreihe zu aktuellen Entwicklungen und Fragestellungen des Migrationsrechts. Die an den Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Winfried Kluth angebundene Forschungsstelle Migrationsrecht informiert die Studierenden über Aktivitäten im Bereich der Forschung, Lehre und wissenschaftlichen Rechtsberatung gebündelt.

Vorträge und Fortbildungsveranstaltungen

Der gesamtgesellschaftliche Auftrag des Praxisprojekts Migrationsrecht besteht darüber hinaus aber auch in der Information der Öffentlichkeit über Grundlagen des Aufenthalts- und Asylrechts in Deutschland. Aufgrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen ist das Interesse an aufklärenden Vorträgen gestiegen, es existieren viel mehr Personen in der Gesellschaft, aber auch in Behörden und Institutionen, die sich mit der Thematik befassen. Mit dem Lehrstuhl von Prof. Dr. Kluth sind wir dabei auch langfristig eine Weiterbildungsveranstaltungsreihe zum Flüchtlingsrecht zu initiieren. Die Projektteilnehmer und Teilnehmerinnen halten regelmäßig Vorträge und Seminare über das deutsche Asylrecht unter Einbeziehung der unions- und völkerrechtlichen Rechtsgrundlagen. Dabei ist das Publikum sehr vielfältig, so wurden Vorträge bereits vor Studierenden anderer Fachbereiche, Ehrenamtsinitiativen, interessierten Bürgern sowie auch vor Asylsuchenden gehalten. Insbesondere die verständliche Darstellung der komplexen Materie des Ausländerrechts ist hierbei ein Anliegen des Praxisprojekts. Die nachvollziehbare Erläuterung von Rechtsbegriffen und auch die Darstellung des Ablaufs des Asylverfahrens in Deutschland ist uns dabei sehr wichtig, auch um Unwissenheit und Vorurteilen vorzubeugen bzw. Aufklärungsarbeit zu leisten, sollten sich Ressentiments bereits gebildet haben.

Weiterhin findet zur Vertiefung der Debatten im Migrationsrecht in diesem Jahr bereits zum 2. Mal der „Thementag Migrationsrecht“ an der Juristischen Fakultät statt. Bereits im vergangenen Jahr haben einige Projektteilnehmer und Teilnehmerinnen über einen Zeitraum von neun Monaten eigenständig einen Thementag organisiert und Einblicke in die Entwicklungen europäischer Flüchtlingspolitik gegeben. Es ist uns ein Anliegen, die Thementage stets interdisziplinär auszurichten um so einen umfassenden Überblick über die Thematik zu geben. Neben den rechtlichen Aspekten eines Themenbereiches sollen stets auch die sozialwissenschaftlichen, politischen und soziologischen Perspektiven einfließen.

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